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Schuldspruch im Ku-Klux-Klan-Prozess

PHILADELPHIA. Auf den Tag genau 41 fahre nach der Ermordung von drei Bürgerrechtlern ist gestern ein ehemaliges Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans wegen Totschlags schuldig gesprochen worden.

Edgar Ray Killen

Das Urteil gegen den inzwischen 80-jährigen Edgar Ray Killen fiel am zweiten Tag der Beratungen des Geschworenen-Gerichts in Philadelphia. Ihm drohen nun 20 Jahre Haft. Die Mordanklage gegen Killen wurde aber zurückge­wiesen. Die Jury bestand aus neun Weissen und drei Schwarzen. 

Killen zeigte keine Regung, als das Urteil verlesen wurde. Seine im Rollstuhl sitzende Frau kümmerte sich um ihn. Die Jury folgte mit ihrem Urteil dem Appell der Staatsanwälte, der Welt die Botschaft zu vermitteln, dass sich der amerikanische Südstaat Mississippi seit den 60er-Jahren geändert habe. 

Die Staatsanwälte legten Beweise vor, wonach Killen 1964 den blutigen Überfall auf die drei Bürgerrechtler Michael Schwerner, Andrew Goodman und James Chaney geplant hatte. Sie wurden am 21. Juni 1964 zusammengeschlagen und erschossen. Ihre Leichen wurden erst 44 Tage später gefunden. Die Ereignisse dienten als Vorlage für den 1988 entstandenen Film «Mississippi Burning». Staatsanwalt An­geklagten sei klar. Die Familien

 

Mark Duncan sagte, die Schuld des Angeklagten sei klar. Die Familien der Opfer warteten seit 41 Jahren auf Gerechtigkeit. 

Andrew Goodmans Mutter sagte auf die Frage, ob sie sich nicht eine härtere Strafe gegen den Auftraggeber für den Mord an ihrem Sohn gewünscht hätte: «Ich bin gegen die Todesstrafe.» Killens Verteidiger James McIntyre verurteilte die Morde und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Doch reichten die Beweise gegen seinen Mandanten nicht aus. Der Anwalt räumte ein, Killen sei Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans gewesen, deswegen sei er jedoch nicht angeklagt. 

Zweiter Prozess

Der Teilzeitprediger und Sägewerkbetreiber war 1967 schon einmal wegen der Bluttat ange­klagt, doch gelangte damals die nur aus Weissen bestehende Jury zu keinem einhelligen Urteil. Sieben Mitangeklagte wurden damals schuldig gesprochen, aber keiner verbüsste eine Haftstrafe, die länger als sechs Jahre war. (ap) 

St. Galler Tagblatt  22.06.2005